
Als gemeinnützige Organisation ist das BWW in erheblichem Maß auf Fördermittel angewiesen. Dazu gehören neben Spenden auch die Zuweisung von Geldbußen, um die wir uns bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten bemühen.
Spenden und Zuschüsse von Bürgern und Organisationen sowie Geldauflagen und Bußgelder, die uns von Staatsanwaltschaften, Strafgerichten und Finanzämtern zugewiesen werden, tragen dazu bei, dass blinde und sehbehinderte mehrfach behinderte Menschen individuelle Hilfen für ein möglichst selbst bestimmtes Leben erhalten. In unseren beiden Werkstätten mit angeschlossenen Wohnheimen in Hagen und Meinerzhagen-Valbert bieten wir gezielte individuelle Förderung, fachgerechte Betreuung und Pflege und emotionale Geborgenheit, die das Leben lebenswert machen, an.
Wenn Sie Informationen über unsere Arbeit wünschen, wenden Sie sich bitte an
Anja Schlickmann
Telefon (02331) 306 19 230
Blindenwerk Westfalen
58089 Hagen
Fax: 02 331/306 19 250
E-Mail: schlickmann@bw-w.de
Unser Spendekonto:
Stadtsparkasse Dortmund
Konto 301 009 798
Bankleitzahl 440 501 99
Unser Konto für Geldauflagen:
Stadtsparkasse Dortmund
Konto 11 501 11
Bankleitzahl 440 501 99
Informationen zu Projekten des BWW
nformationen für Zuweiser
Informationen für Zahlungspflichtige bei Geldauflagen
Wenn Sie Informationen über unsere Arbeit wünschen, wenden Sie sich bitte an
Anja Schlickmann
Telefon (02331) 306 19 230
Blindenwerk Westfalen
58089 Hagen
Fax: 02 331/306 19 250
E-Mail: schlickmann@bw-w.de
Spenden und Geldauflagen zugunsten der Blindenwerk Westfalen gGmbH
Informationen für Zuweiser
Informationen für Zahlungspflichtige bei Geldauflagen
Die Blindenwerk Westfalen gGmbH ist als gemeinnützige Organisation anerkannt, zuletzt mit dem Körperschaftsteuerbescheid 2009 vom 28. Oktober 2010. Das BWW führt separate Spenden- und Geldauflagenkonten. Wir sind in das Verzeichnis der Geldauflagenempfängerder bei der Zentralstelle Gemeinnützige Einrichtungen der Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf eingetragen.
Das BWW informiert die zuweisende Behörde über den Eingang bzw. Nichteingänge zugewiesener Geldauflagen umgehend. Am Jahresende unterrichten wir alle zuweisenden Stellen über die Höhe der eingegangen Geldauflagen termingerecht.
Ihre Zuweisung hilft uns, blinden und sehbehinderten Menschen mit Mehrfachbehinderung ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Wir danken Ihnen herzlich dafür!
Ihr Ansprechpartner:
Anja Schlickmann
Telefon (02331) 306 19 230
Blindenwerk Westfalen
58089 Hagen
Fax: 02 331/306 19 250
E-Mail: schlickmann@bw-w.de
Spenden und Geldauflagen zugunsten der Blindenwerk Westfalen gGmbH
Informationen zu Projekten des BWW
Informationen für Zahlungspflichtige bei Geldauflagen
Bitte geben Sie bei allen Überweisungen unbedingt das vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft festgelegte Aktenzeichen an. Das erleichtert uns die Zuordnung Ihrer Zahlung und ist Voraussetzung dafür, dass wir Ihre Zahlung fristgerecht an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft bestätigen können.
Bitte überweisen Sie Ihre Geldauflage aus schließlich auf das für Geldauflagen ausgewiesene Konto.
Es ist uns nicht gestattet, mit Ihnen über Ratenzahlungen oder Aufschub der Zahlung zu verhandeln, bitte wenden Sie sich an die zuweisende Stelle.
Ihre fristgerechte Überweisung hilft uns, blinden und sehbehinderten Menschen mit Mehrfachbehinderung ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Wir danken Ihnen herzlich dafür!
Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an:
Anja Schlickmann
Telefon (02331) 306 19 230
Blindenwerk Westfalen
58089 Hagen
Fax: 02 331/306 19 250
E-Mail: schlickmann@bw-w.de
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Informationen für Zuweiser
Blindenwerk
Werstfalen gGmbH
Schillerstraße 26
58089 Hagen
Wohnheim
Tel.: 0 23 31 - 30 61 90
Werkstatt
Tel.: 0 23 31 - 30 61 90
Fax: 0 23 31 - 30 61 92 50